Das Angebot von Immobilienbewertungsmöglichkeiten ist am Markt groß. Häufig ist für Betroffene im Zuge ihrer Erstüberlegungen noch gar nicht klar, welche Art der Expertise sie überhaupt für ihren Bewertungszweck benötigen. Die Frage bleibt aktuell und wurde mir bereits im Jahr 2019 vom Haus- und Grundeigentümerverein Rheinland-Pfalz gestellt. Die Antworten aus dem Interview entnehmen Sie hier:
Gutachten ist beileibe nicht gleich Gutachten: Vom Billigheimer bis zum Streitschlichthelfer (PDF)