Am 27.01.2015 beschloss der Ministerrat die Kappungsgrenzen-Verordnung. “ Betroffen sind die Städte Mainz, Trier, Landau und Speyer.
[…] In festgelegten Städten darf die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Dabei darf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschritten werden. […]“ Die Verördnung gilt per sofort.
Bei dieser zivilrechtlichen Regelung ist, wie in allen mietrechtlichen Regelungen, vom Mieter zu prüfen, ob die Regelung vom Vermieter im Falle eines Mieterhöhungsgesuchs fortan eingehalten wird. Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit eines Mieterhöhungsgesuchs. Die Regelung gilt nur innerhalb der Speyerer Gemarkungsgrenzen. Nachbargemeinden wie Dudenhofen, Hanhofen etc. sind von der Verordnung nicht betroffen.