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Honorierung von Verkehrswertgutachten:

Die Honorierung, das Grundhonorar, erfolgt in Anlehnung an die Honorierung der BVS-Richtlinien (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter bzw. qualifizierter Sachverständigen e.V.). Nachdem im Jahr 2021 die JVEG (Vergütungsvorschrift bei Gerichtsaufträgen) die Honorarsätze erhöhend anpasste, zog nun auch der BVS nach. Der Verband veröffentlichte zuletzt im Juni 2022 eine Honorarempfehlung mit dem Ziel im Sinne des Kunden die Qualität von Gutachten nachhaltig zu sichern und dem Preisdamping mit einhergehender Qualitätsminderung entgegen zu wirken.

Die vollständige Honorarempfehlung kann beim Bundesverband eingesehen werden und ist Grundlage unserer Honorarbemessungen (Suchbegriff: BVS-Honorarrichtlinie). Das Grundhonorar bei Verkehrswerten ab 150.000 € im vorläufigen Verfahrenswert startet nun bei 1.800 € zzgl. MwSt. und Nebenkosten. Wertbeeinflussende Besonderheiten, die untersucht und berechnet werden müssen, wie bspw. die Belastung durch ein Nießbrauchrecht, finden prozentualen Ansatz.

 

Honorierung von Mietwertgutachten:

Ein Mietwertgutachten ist grundsätzlich eine Einzelleistung und auf jeden speziellen Fall individuell formal und inhaltlich anzupassen. Die eindeutige Formulierung der Aufgabenstellung von großer Bedeutung für Analyse und Ergebnis.

Ziel des Gutachtens ist die objektive Herleitung des Ergebnisses, um eine streitfreie Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Der Aufwand eines Mietwertgutachtens ist hoch, weshalb auch der Gesetzgeber diese Art der Expertise höher honoriert als bei Verkehrswertgutachten (vgl. JVEG).

Die Honorierung von Mietwertgutachten orientiert sich im Privatgutachten am Mietwert je Wohnung.

Bei einer Bruttokaltmiete (Nettomietzins inkl. Nebenkosten außer Heizkosten) bis 1.000 € müssen Sie mit einem Grundhonorar von 2.200 € zzgl. MwSt. rechnen. Die Ermittlung angemessener Minderungsbeträge ist nach zu erwartendem Aufwand verhandelbar.