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Honorare für Wertermittlungsgutachten

Der BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter, sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.) gibt eine Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien heraus, mit dem Ziel im Sinne des Kunden die Qualität von Gutachten nachhaltig zu sichern und dem Preisdamping mit einhergehender Qualitätsminderung entgegen zu wirken.

Die BVS-Honorarrichtlinien wurden im August 2016 angepasst. Die Grundhonorierung für Grundstücke und Eigentumswohnungen bis 150.000 € im unbelasteten Verkehrswert (Wert ohne Beeinträchtigung von Schäden oder Rechten und Belastungen) umfasst seither ein Grundhonorar von 1.500 €. Die Bewertung weiterer Stichtage, z. B. im Rahmen von Scheidungsvereinbarungen erhöht  das Grundhonorar je nach Schwierigkeitsgrad um 20-50 %. Die zusätzliche Berechnung eines Erbbaurechts umfasst Kosten in Höhe von 40% des Grundhonorars. Ein Nießbrauchrecht erhöht das Grundhonorar weiterhin um 30 % seines Wertes. Alle Angaben verstehen sich zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.