Die Bedeutung der „Öffentlichen Bestellung“ für Immobilien Gutachten
Woran erkenne ich die Qualifikation eines Sachverständen für Immobilien?
Im öffentlichen Interesse: öffentlich bestellt und vereidigt – ö. b. u. v. Sachverständige.
Die Qualitätsansprüche, die an die Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen gestellt werden, gehören zu den höchsten, da ihnen im Sinne des Gesetzgebers über die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft (wie z. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Architekten- und Ingenieurskammern) herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt wird.
So sind nach §§ 404 Abs. 3 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO in Gerichtsverfahren bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen nur dann mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn dies besondere Umstände erfordern. Die zuständige Kammer prüft auch während der Tätigkeit anhaltend und regelmäßig die Eignung und Qualifikation der ö. b. u. v. Sachverständigen.
Ö. b. u. v. Sachverständige sind an nebenstehendem Zeichen erkennbar.