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Bild von Nicole Pötzschmann Wemme mit einem Bauplan, auf dem sie schreibt
Bild von Nicole Pötzschmann Wemme mit einem Bauplan, auf dem sie schreibt

Die Bedeutung der „Öffentlichen Bestellung“ für Immobilien Gutachten

Woran erkenne ich die Qualifikation eines Sachverständen für Immobilien?

Im öffentlichen Interesse: öffentlich bestellt und vereidigt – ö. b. u. v. Sachverständige.

Die Qualitätsansprüche, die an die Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen gestellt werden, gehören zu den höchsten, da ihnen im Sinne des Gesetzgebers über die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft (wie z. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Architekten- und Ingenieurskammern) herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt wird.

So sind nach §§ 404 Abs. 3 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO in Gerichtsverfahren bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen nur dann mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn dies besondere Umstände erfordern. Die zuständige Kammer prüft auch während der Tätigkeit anhaltend und regelmäßig die Eignung und Qualifikation der ö. b. u. v. Sachverständigen.

Ö. b. u. v. Sachverständige sind an nebenstehendem Zeichen erkennbar.

Eingetragen im Sachverständigen-Verzeichnis der IHK und Architektenkammer

  • sachkundig
  • unabhängig
  • weisungsfrei
  • persönlich
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Wo finde ich den geeigneten Sachverständigen für meine Zwecke?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind bei den Bestellungskörperschaften entsprechend ihrer Sachgebiete gelistet:

  • Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Mieten und Pachten
  • Schäden an Gebäuden / Freianlagen / Innenräumen
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Bauphysik
  • u. a.