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Immobiliengutachten
Verkehrswert­gutachten nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zum jeweiligen Stichtag

Die Verkehrswertermittlung dient dazu, den Marktwert einer Immobilie zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages plausibel und nachvollziehbar abzuleiten – den sogenannten Verkehrswert / Marktwert.

Als komplexe Aufgabe ist hierfür fundiertes Fachwissen, Erfahrung und eine sorgfältige Analyse erforderlich. Als öffentlich bestellte Sachverständige gewährleiste ich damit eine objektive und nachvollziehbare Expertise bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.

Aus diesen Gründen biete ich ausschließlich Vollgutachten an.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:

Icon von einem Grundgesetzbuch

Gutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht

  • Bei Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten
  • Bei Betreuung zur Vorlage beim Betreuungsgericht
  • Bei Beteiligung von Minderjährigen zur Vorlage beim Familiengericht

Icon von einer Waage

Gutachten zur Streitvermeidung oder Vorlage bei Gericht

  • Bei Vermögensauseinandersetzungen
  • Scheidung oder Scheidungsvereinbarungen
  • Ermittlung von Pflichtteilansprüchen
  • bei Aufhebung der Gemeinschaft (Ehe oder Erbengemeinschaft)
  • zur Eigeninformation im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Meine Verkehrswertgutachten liefern Ihnen die notwendige, sachliche Grundlage zur Entscheidungsfindung in einer für Sie emotionalen Situationen. Für den Laien verständlich formuliert und für den Fachkollegen nachvollziehbar prüffähig stellt es die Fakten zu Ihrem Immobilieneigentum zusammen und beurteilt sie aus Marktsicht.


Icon von einem Geldsack

Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

  • bei steuerrechtlichen Angelegenheiten
  • bei Erbschafts- / Schenkungssteuerermittlung
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen / Betriebseinlage
  • Wertermittlung eines Gebäudeteils am Gesamtgrundstück für Abschreibungen
  • zur Einstellung des Immobilienwerts in eine Bilanz

Sofern die zuständige Finanzbehörde bereits eine Bewertung vorgenommen hat, bieten wir bei Erbschafts- und Schenkungssteuerermittlung gern zunächst eine Vorprüfung auf Stundenhonorarbasis. Es handelt sich um eine vorbereitende Leistung der Gutachtenerstattung und wird bei Auftragserteilung zum Vollgutachten insofern angerechnet. Die Vorprüfung erfolgt auf Basis einer von Ihnen vorgelegten Datenlage und erster Recherche. Sie endet in einem Gespräch, wonach Sie in Rücksprache mit Ihrem Steuerberater erörtern können, ob die Beauftragung eines Vollgutachtens für Ihren konkreten Fall unter Beachtung der steuerlichen Freibeträge sinnvoll ist.


Icon von einer Hand die ein Haus hält

Einfluss von Rechten und Belastungen

  • Bewertung gesetzlicher Einschränkungen
  • Überbau (BGB §§ 912 ff.)
  • Notwegerecht (BGB §§ 917 ff.)
  • Baulast als öffentlich-rechtliche Last nach LBauO

  • Bewertung von Rechten
  • Nießbrauchrecht nach BGB §§ 1030 ff.
  • Grunddienstbarkeiten nach BGB §§ 1018 ff.
  • Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten nach BGB § 1090
  • Wohnungsrecht nach BGB § 1093

Als Sachverständige unterscheiden wir:

den Einfluss eines Rechts auf das belastete Grundstück für den jeweiligen Grundstückseigentümer

vom Wert des Rechts bei Erwägungen der Aufgabe und Notwendigkeit der Einmalzahlung an die Person des Rechtsinhabers (Berechtigte). 


Icon von Gebäuden

Sonderimmobilien

Zu unseren besonderen Leistungsspektrum gehören die Verkehrswertermittlung für:

  • Bebaute Flächen der Landwirtschaft im Innenbereich 
  • Bebaute Flächen der Landwirtschaft im Außenbereich (Aussiedlerhöfe)
  • Seniorenimmobilien
    • Alten- und Pflegeeinrichtungen als Betreiberimmobilie 
    • Pflegeappartement als  Eigentumswohnung 
    • Wohnraum des Betreuten Wohnens
  • Einzelhandel, u. a. Apotheken
  • Gastronomie
  • Bürogebäude
  • Lager- und Betriebsgebäude
  • Flüchtlingsheime
  • Kirchen
Sichern Sie sich eine reibungslose Gutachtenerstellung – Erforderliche Dokumente und Unterlagen jetzt bereithalten!

Hier erhalten Sie, passend zum Thema des Gutachtens, eine Auflistung der wichtigsten Dokumente, die für eine fundierte und nachvollziehbare Bearbeitung benötigt werden.