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Bild von Nicole Pötzschmann die Bilder in einer Lagerhalle macht
Bild von Nicole Pötzschmann die Bilder in einer Lagerhalle macht

Immobiliengutachten
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB

Bewertung von Immobilien und Erstellung von Immobiliengutachten

Unabhängig von der konkreten Verwertungsabsicht erhalten Sie von mir eine neutrale und nachvollziehbare Expertise in der Immobilienbewertung und in der Mietwertermittlung.

Als öffentlich bestellte Sachverständige verfüge ich über Erfahrung und Wissen in in spezifischen Aufgabenfeldern der Verkehrswertermittlung, Mietwertermittlung und Schiedsgutachten im Immobilienbereich.

Das Aufgabengebiet ist äußerst vielfältig und erfordert umfangreiches Fachwissen, Erfahrung und Objektivität. Meine Gutachten untersuchen das Marktverhalten zum Bewertungsstichtag am entsprechenden Teilmarkt. Sie gewährleisten hierbei Transparenz und Nachvollziehbarkeit. 

Bewertungsanlässe

Wann brauche ich den Sachverständigen, mit der geschützten Berufsbezeichnung: öffentlich bestellt und vereidigt?

  • Familiensachen, wie bspw. in Betreuungssachen, Pflichtteilermittlung, Aufhebung der Gemeinschaften

  • Entschädigungsansprüche

  • Steuerliche Angelegenheiten zur Vorlage bei den Finanzbehörden

  • als Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlangen

  • zur Ableitung von Mietminderungen wegen Gebrauchseinschränkung

Auftraggeber

Der Grund, wie auch die beauftragenden Personen, die ein Gutachten zur Vorlage bei Gericht oder anderen Behörden benötigen sind vielfältig. Dazu gehören:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Staatsanwaltschaften

  • Kommunen
  • Behörden
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Testamentsvollstrecker