Ein Schiedsgutachten ist ein Gutachten, das erstellt wird, um Streitigkeiten zwischen verschiedenen Parteien beizulegen. Eingesetzt wird es insbesondere in Fällen, in denen die Parteien gemeinsam eine außergerichtliche Einigung anstreben. Durch die Vermeidung eines langwierigen Gerichtsverfahrens können Zeit und Kosten reduziert werden.
Unter Umständen bestehen auch bereits Verträge aus der Vergangenheit, die zur Klärung einer Sachfrage die Erörterung und Beantwortung durch einen Schiedsgutachter verlangen. In diesem Fall liegt bereits eine konkrete Schiedsgutachtenabrede vor, die die mit dem Schiedsgutachten zu beantwortende Frage formuliert.
Aus Gründen der Minimierung von Verfahrenskosten entscheiden sich in der Praxis häufig scheidungswillige Paare zur Feststellung ihrer Immobilienwerte für ein Gutachten, bevor sie das Scheidungsgesuch einreichen.
Grundsätzlich dient das Schiedsgutachten immer der Befriedung der Parteien, da sich diese gemeinsam dazu verpflichten, das nach umfassender schriftlicher Erörterung festzustellende Ergebnis des Schiedsgutachtens zu akzeptieren.
Meine Schiedsgutachten enthalten deshalb die detaillierte Beschreibung der Streitfrage, die beantwortet werden soll, sowie die Begründung und Argumentation für die getroffene und plausibilisierte Entscheidung auf Basis einer nachvollziehbaren Datenlage.
So kann ein Gutachten eine Alternative zur gerichtlichen Entscheidung darstellen. In jedem Fall bietet es in vielen Situationen eine effektive Möglichkeit, um Konflikte zwischen den Parteien zu lösen.