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○ Dipl.-Ing. (FH) Architektin
○ Dipl. Sachverständige (DIA)
○ Öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige

im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Ermittlung von Mieten und Pachten“ von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Nicole Pötzschmann-Wemme

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○ Dipl.-Ing. (FH) Architektin
○ Dipl. Sachverständige (DIA)
○ Öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige

im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Ermittlung von Mieten und Pachten“ von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Nicole Pötzschmann-Wemme

Verkehrswertgutachten

für bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Zinsobjekte, Gewerbeimmobilien, Bauten der Landwirtschaft

Ermittlung von Rechten und Belastungen

Wegerecht, Wohn- und Mitbenützungsrecht, Nießbrauch etc.

Schiedsgutachten

Wertermittlung zur Klärung und Entscheidung in Immobilien- und  Mietsachen im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung

Mietwertgutachten & Ermittlung von Mietminderungen

zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Einschränkungen des Gebrauchszustands der Mietsache

Wir erstellen Gutachten für Gerichte, Institutionen und Privatpersonen

  • in Speyer und Umgebung, wie Dudenhofen, Römerberg, Harthausen, Hanhofen, Haßloch, Dannstadt, Schifferstadt, Limburgerhof, Mutterstadt, Ludwigshafen, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee 
  • in den Orten des angrenzenden Baden-Württembergs, von Mannheim bis Phillipsburg über die Achse Schwetzingen, Hockenheim, Waghäusel
  • in der Vorder-, Südpfalz und im Rhein-Pfalz-Kreis über Bad Dürkheim, Neustadt, Landau, Bad Bergzabern bis nach Germersheim, Kandel und Wörth am Rhein
  • im Gerichtsbezirk Speyer, Gerichtsbezirk Landau und Gerichtsbezirk Ludwigshafen sowie in deren angrenzenden Gerichtsbezirken
  • in den Kammerbezirken vom Landgericht Frankenthal, Landgericht Landau und Landgericht Zweibrücken

Aktuelles

Welche Art einer Immobilienbewertung benötige ich für mein Anliegen?

Das Angebot von Immobilienbewertungsmöglichkeiten ist am Markt groß. Häufig ist für Betroffene im Zuge ihrer Erstüberlegungen noch gar nicht klar, welche Art der Expertise sie überhaupt für ihren Bewertungszweck benötigen. Die Frage bleibt aktuell und wurde mir bereits im Jahr 2019 vom Haus- und Grundeigentümerverein Rheinland-Pfalz gestellt. Die Antworten aus dem Interview entnehmen Sie hier:

Gutachten ist beileibe nicht gleich Gutachten: Vom Billigheimer bis zum Streitschlichthelfer (PDF)

Wo finde ich notwendige Immobilienbewerter? Bewertung aus Gründen der Betreuung

Ihnen obliegt die gesetzliche Betreuung oder Vertretung eines Eigentümers/-tümerin dessen/deren Immobilieneigentum veräußert werden soll? D. h. Sie sind für die Aufenthaltsbestimmung und/oder Immobiliengeschäfte bspw. von Personen zuständig, die wegen Demenz oder anderer Einschränkungen unter Betreuung stehen. In diesem Fall benötigen Sie zwecks Zustimmung des Gerichts ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

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