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Mietpreisbremse für Speyer, Landau und Ludwigshafen beschlossen

Mit Datum vom 08.10.2020 tritt die Mietpreisbremse für ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz in Kraft. Hierzu gehören Trier (Stadt), Landau i. d. Pfalz, Mainz (Stadt), Speyer und Ludwigshafen am Rhein. Die Mietpreisbremse wird jeweils auf 5 Jahre erlassen. Sie endet damit zunächst per 07.10.2025.

Bereits mit 27.01.2015 beschloss der Ministerrat die Kappungsgrenzen-Verordnung. “ Betroffen sind die Städte Mainz, Trier, Landau und Speyer.[…] In festgelegten Städten darf die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Dabei darf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschritten werden. […]“ Bei dieser zivilrechtlichen Regelung ist, wie in allen mietrechtlichen Regelungen, vom Mieter zu prüfen, ob die Regelung vom Vermieter im Falle eines Mieterhöhungsgesuchs fortan eingehalten wird. Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit eines Mieterhöhungsgesuchs. Die Regelung gilt nur innerhalb der Speyerer Gemarkungsgrenzen. Nachbargemeinden wie Dudenhofen, Hanhofen etc. sind von der Verordnung nicht betroffen.

Mit Inkrafttreten der Mietpreisbremse „dürfen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung erneut vermieten, nur eine Miete fordern oder vereinbaren, die höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.“ (vgl. DMB Deutscher Mieterbund, Mietpreisbremse)

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Quelle: www.rlp.de