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Modellkonformität

Es gilt der Grundsatz „Immer in dem Modell bewerten, in dem die Daten abgeleitet wurden.“ (Vgl.: LGMB 2013, S.86 Ziffer 6.1)

Wie schon im Landesgrundstücksmarktbericht 2011 basieren die Daten des LGMB 2013 auf dem Abschreibungsmodell nach Ross in Verbindung mit der Altersklassenfuktion der NHK 2000. Bei älteren Objekten liegt die Differenz zwischen dieser Abschreibungsform und der nach ImmoWertV § 23 geforderten linearen Abschreibung im Rundungsbereich. (Vgl. LGMB 2011, S. 51 ff.)