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Entsprechend unserer Standespflichten erhalten Sie von uns mit dem Gutachten ein Werk, aus dem Sie neutral und nachvollziehbar die Ableitung Ihres Immobilienwertes oder Mietwertes entnehmen können. Wir erstellen Ihnen ein Gutachten, das sachkundig, unabhängig, weisungsfrei und persönlich aufgesetzt ist. 

Die notwendige überdurchschnittliche Sachkunde hierzu wird durch Verleihung des geschützten Titels "öffentlich bestellt und vereidigt" im Interesse der Allgemeinheit bestätigt.

Nachweis von Sachkunde und Praxiserfahrung

Die Verleihung erfolgt nach einem aufwändigen Verfahren durch Überprüfung von Praxisnachweisen sowie schriftlicher und mündlicher Überprüfung der Sachkunde durch ein unabhängiges Prüfungsgremium der Kammern. "Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-, Ingenieur oder Landwirtschaftskammern) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen."

Quelle: www.ifsforum.de

Überprüfung durch die Kammer

Die Erlangung des Titels verpflichtet zur stetigen Fortbildung. Die Sachkunde öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird regelmäßig, spätestens alle 5 Jahre, von den Kammern überprüft. Über die Achtung und Einhaltung der Standespflichten wird von uns, nach erfolgreich abgelegten Prüfungen, ein Eid geleistet.

www.diearchitekten.org

Ziel eines jeglichen Gutachtens ist es, unabhängig von seiner tatsächlichen Verwertung, im Zweifel die Würdigung einer unabhängigen Instanz zu erhalten (Gerichte, Finanzamt). Insofern erhalten Sie bei uns keine Kurzgutachten.