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Wo finde ich notwendige Immobilienbewerter? Bewertung aus Gründen der Betreuung

Ihnen obliegt die gesetzliche Betreuung oder Vertretung eines Eigentümers/-tümerin dessen/deren Immobilieneigentum veräußert werden soll? D. h. Sie sind für die Aufenthaltsbestimmung und/oder Immobiliengeschäfte bspw. von Personen zuständig, die wegen Demenz oder anderer Einschränkungen unter Betreuung stehen. In diesem Fall benötigen Sie zwecks Zustimmung des Gerichts ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Immer häufiger gehen Anfragen ein, in denen darauf verwiesen wird, dass das Gericht bestätigt habe, dass auch ein Kurzgutachten anerkannt werde. Wichtig sei allein, dass der Ersteller der Expertise den Titel der öffentlichen Bestellung trage.

Die Thematik „Kurzgutachten“ und „öffentliche Bestellung“ schließen einander aus. Mit Verleihung der geschützten Berufsbezeichnung leisten wir einen Eid auf die Einhaltung eines festgelegten Qualitätsstandards, der mit einer bestimmten Form der Arbeitsweise einhergeht. Nur so erfüllt ein Gutachten am Ende zwei wesentliche Kriterien

  • vom Fachmann prüffähig zu sein.
  • für den Laien verständlich zu sein.

Ein Kurzgutachten folgt einem eingeschränkten Auftragsvolumen, weshalb von ihm die vorgenannten Kriterien nicht erwartet werden können. Damit erfüllt es die zwei wesentlichen Kriterien, die mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung einhergehen, nicht.

Die Forderung nach einem Kurzgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schließt sich somit aus.