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EnEV 2014 tritt in Kraft

Es ist soweit. Ab 01.05.2014 tritt die EnEV 2014 in Kraft und bringt einige Neuerungen:

Unter bestimmten Bedingungen müssen Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Anlagen, die ab Januar 1985 eingebaut wurden sind nach 30 Jahren zu wechseln – jedoch gibt es Ausnahmen.

Ab 2015 ist es zwingend vorgesehen, oberste Geschossdecken (Decken von beheizten Räumen), die die Mindestanforderungen für die Dämmung nicht erfüllen, zu dämmen. Die Mindestanforderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist.

In diesem Regelwerk von Ausnahmen und Forderungen ist es sinnvoll, sich von einem Spezialisten beraten zu lassen:

www.diearchitekten.org

www.energie-effizienz-experten.de