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Vergleichswertrichtlinie

Umfassende Neuerungen in den Grundsätzen der Verkehrswertermittlung sollen die WertR in absehbarer Zeit endgültig ablösen. Mit Datum vom 20.03.2014 macht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts, kurz: Vergleichswertrichtlinie.

Zusammen mit der in 2011 erlassenen Bodenrichtwertlinie, der in 2012 erlassenen Sachwertrichtlinie und der noch kommenden Ertragswertrichtlinie wurde die WertR 06 umfassend überarbeitet und soll zu gegebener Zeit von den neuen Richtlinien abgelöst werden. Es ist zu erwarten, dass mit dem neuen Grundstücksmarktbericht die Umstellung auf die SW-Richtlinie modellkonform dann auch in Rheinland-Pfalz anzuwenden ist. Für die Anwendung der VW-Richtlinie sind unzählige Daten von den zuständigen Gutachterausschüssen auszuwerten und abzuleiten. Es bleibt abzuwarten, ob bei allgemeinen Haushaltskürzungen das verbleibende Personal dies in der Kürze der Zeit zu bewältigen vermag oder ob Rheinland-Pfalz doch zunächst modellkonform weiter auf Gewohntes zurück greift. Alles in Allem wird die Praxis es weisen, wie gut die Theorie hier mitgedacht hat…